
Weblio kommt aus Basel und baut Webseiten für Betriebe in Lörrach und im Landkreis. Fester Preis, eine Ansprechperson, im Impressum steht Basel.
Fester Preis ab CHF 499, ohne Grenzzuschlag
Die S6 fährt vom Hauptbahnhof in gut zehn Minuten nach Basel Bad Bf, halbstündlich und ohne Umsteigen. Hinter dem südlichsten Stadtteil heisst die nächste Haltestelle Riehen und liegt schon in der Schweiz. Aus dem Landkreis pendeln über zwanzigtausend Menschen täglich zur Arbeit in die Schweiz.
Die Entscheidung fällt unterwegs auf dem Handy, und ein Teil davon beginnt auf der anderen Seite der Grenze. Öffnungszeiten, Adresse und Anfahrt müssen deshalb ohne Umweg dastehen. Und die Telefonnummer gehört mit Ländervorwahl auf die Seite, sonst wählt ein Schweizer Gerät sie gar nicht erst.
Die erste Frage lautet hier nicht, was etwas kostet, sondern ob ihr bis dorthin fahrt und ob die Schweiz dazugehört. Wer das erst im Rückruf klärt, hat die Anfrage halb verloren. Auf die Seite gehören die Orte, die ihr wirklich anfahrt, Bilder fertiger Arbeiten und ein Formular, das sich mit einer Hand ausfüllen lässt.
Vor dem Anruf will jemand wissen, welche Leistung es gibt, wer sie erbringt und wann etwas frei ist. In Lörrach kommt eine vierte Frage dazu: Wer in der Schweiz arbeitet, ist je nach Wahl dort oder in Deutschland krankenversichert, und die Kundschaft klärt vorher, was ihr abrechnet. Steht die Antwort auf der Seite, spart sie jedes Mal ein Telefonat.
Diese Büros werden von Firmen auf beiden Seiten gesucht, und Firmen suchen anders als Privatkundschaft: nach der genau benannten Leistung, nach Referenzen und nach einer Person mit Namen und Durchwahl. Meist auf Deutsch und Englisch, im Geschäft mit dem Elsass auch auf Französisch.
Wer hier mit kurzen Wegen wirbt, sagt nichts: Lörrach und Basel sind ein Arbeitsmarkt, und jeder Anbieter ist in einer halben Stunde bei dir. Interessant wird es erst an den drei Stellen, an denen sich Angebote wirklich unterscheiden.
Rückfragen laufen nicht über eine Kette
Wer dir antwortet, hat die Seite auch gebaut. Es gibt keine Betreuungsstelle davor und keinen Zuständigkeitswechsel danach. Du erklärst dein Vorhaben genau einmal, und die Antwort auf eine technische Frage kommt von der Person, die die Entscheidung getroffen hat.
Zwei Währungen im Alltag, eine im Angebot
In dieser Region ist der Wechselkurs Alltagswissen. Auf deinem Angebot brauchst du ihn nicht: Der Betrag steht in Euro, er ist vor dem Start festgelegt, und zwischen Zusage und Schlussrechnung bewegt ihn kein Kurs.
Die Grösse, die hier jede Woche gebaut wird
Ein Ladengeschäft, ein Handwerksbetrieb mit sechs Leuten, eine Praxis mit vier Behandlungsräumen: Onepager bis fünf Seiten ist der Auftragstyp, mit dem unsere Woche gefüllt ist. Dein Termin hängt deshalb nicht davon ab, ob gerade ein grösseres Projekt dazwischenkommt.
Die Fahrt ist kurz, für den Projektalltag spielt sie ohnehin kaum eine Rolle: Zwischenstände stehen im Dashboard, Rückfragen landen im Ticket-System, per WhatsApp oder im Video. Was die Grenze dagegen sehr wohl verändert, ist die Papierseite. Für deine Webseite gilt deutsches Recht, für unsere Rechnung ein anderes Steuerverfahren, und beides klären wir vor der Zusage statt danach.
Onepager ab CHF 499, Starter ab CHF 699, Business ab CHF 1'099. Nach einem kurzen Videogespräch steht die Summe schriftlich, zusammen mit der Liste dessen, was nicht enthalten ist. Abgerechnet wird nach Umfang, nicht nach aufgewendeter Zeit.
Du bekommst eine Rechnung in Euro ohne deutsche Umsatzsteuer, mit Hinweis auf das Reverse-Charge-Verfahren. Als Unternehmen meldest du die Steuer selbst an und ziehst sie im selben Schritt als Vorsteuer ab, sofern du dazu berechtigt bist. Bei Kleinunternehmern nach § 19 UStG liegt der Fall anders, deshalb fragen wir vorher danach.
Deine Seite, die Postfächer und die Sicherungskopien stehen innerhalb der EU. Den Auftragsverarbeitungsvertrag nach Artikel 28 DSGVO bekommst du vor dem Livegang, damit dein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten vollständig ist. Dass der Vertragspartner in der Schweiz sitzt, verlangt keine Standardvertragsklauseln: Die EU-Kommission führt die Schweiz als Land mit angemessenem Datenschutzniveau.
Massgeblich ist, wer die Webseite betreibt, nicht wer sie besucht. Also Impressum nach § 5 DDG, Datenschutzerklärung nach DSGVO und für alles technisch nicht Notwendige eine Einwilligung nach § 25 TDDDG, bevor auf dem Gerät der Besucher etwas gespeichert oder ausgelesen wird. Ein vorangekreuztes Kästchen erfüllt das nicht, und ein Banner auch nicht, solange die Skripte darunter schon laufen.
In Lörrach gehört die Grenze zum Arbeitsweg. Deine Seite muss das mitdenken, und dein Angebot bleibt trotzdem in einer einzigen Währung.
So arbeiten wir
Was hier fehlt, beantworten wir dir direkt. Die rechtlichen und steuerlichen Hinweise auf dieser Seite kommen aus der Praxis, eine Beratung ersetzen sie nicht.
Womit rechnet ein Lörracher Betrieb, und was bleibt danach?
Drei Festpreis-Pakete: Onepager ab CHF 499, Starter für drei Seiten ab CHF 699, Business für fünf Seiten ab CHF 1'099. Buchung, Shop, eine zweite Sprache oder ein Newsletter sind Add-ons mit eigenem Preis, und die Liste liegt dir vor der Zusage vor. Danach bleibt das Hosting, monatlich abgerechnet und auf Monatsende kündbar. Die Wartung ist freiwillig; nimmst du sie, läuft sie mindestens sechs Monate.
Kommt ihr für einen Termin nach Lörrach?
Ja, und das ist hier keine grosse Sache: Für einen Termin bei dir im Betrieb steht keine Anfahrt auf der Rechnung. Das Erstgespräch schlagen wir trotzdem als kurzes Videogespräch vor, weil dafür niemand im Laden oder in der Werkstatt fehlen muss. Willst du lieber zuerst persönlich reden, sag es einfach, dann kommen wir vorbei.
Ein Teil unserer Kundschaft kommt aus der Schweiz. Worauf müssen wir achten?
Drei Dinge, die oft vergessen gehen. Erstens die Feiertage: Der Schweizer Nationalfeiertag am 1. August steht in keinem deutschen Kalender, für den 3. Oktober gilt es umgekehrt, und beides betrifft deine Öffnungszeiten. Zweitens der Ausfuhrschein: Stellst du ihn aus, gehört das sichtbar auf die Seite, denn seit Anfang 2025 liegt die Schweizer Wertfreigrenze bei 150 Franken pro Person und Tag und die Frage kommt entsprechend häufig. Drittens die Preisangabe: Zeichnest du zusätzlich in Franken aus, sollte klar erkennbar sein, welcher der beiden Beträge an der Kasse gilt.
Ihr sitzt in der Schweiz. Welches Recht gilt dann für unsere Webseite?
Deines. Es zählt, wer die Seite betreibt, nicht wer sie gebaut hat. Also ein Impressum nach § 5 DDG mit Name, Anschrift, Rechtsform und einem Kontaktweg, bei Kammerberufen zusätzlich Kammer und Berufsbezeichnung, dazu die Datenschutzerklärung nach DSGVO. Seit dem 28. Juni 2025 kommt für bestimmte elektronisch angebotene Leistungen an Verbraucher das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz dazu, etwa für einen Shop oder eine Onlinebuchung; für Dienstleistungen gibt es eine Ausnahme für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz. Ob du darunter fällst, schauen wir vor dem Angebot an. Verbindlich beurteilen kann das nur eine Kanzlei.
Wir sitzen nicht in Lörrach, sondern weiter draussen im Kreis. Ist das ein Problem?
Nein. Der Landkreis Lörrach hat 35 Städte und Gemeinden, und sie liegen alle im Einzugsgebiet. Weil am Rhein, Rheinfelden (Baden), Schopfheim, Grenzach-Wyhlen, Steinen, Maulburg, Hausen im Wiesental, Zell im Wiesental, Kandern, Binzen, Inzlingen, Efringen-Kirchen, Schliengen, Bad Bellingen, Todtnau und Schönau im Schwarzwald sind nur ein Teil davon. Ob dein Betrieb unten am Rhein steht oder oben im Schwarzwald, ändert am Ablauf nichts, denn der hängt nicht an Kilometern.
Wann kann die Seite online sein?
Zwei bis vier Wochen, unabhängig vom Umfang. Mehr Unterseiten bedeuten mehr Arbeitsstunden bei uns, nicht mehr Wartezeit bei dir. Die Zählung beginnt, sobald Texte und Bilder vollständig vorliegen. Wer diesen Teil abgibt, verkürzt ihn nicht, sondern verlagert ihn: Auch dann brauchen wir von dir eine Stunde für die Angaben, die sonst niemand kennt.
Per Video oder bei dir im Betrieb, auf Deutsch, Englisch oder Französisch. Wir hören zu, fragen nach und melden uns danach mit einem Angebot in Euro. Unverbindlich, und die kurze Anfahrt steht auf keiner Rechnung.